ADS-Consult

EDV-Sachverständigenbüro - IT Unternehmensberatung - Datenschutzbeauftragte (TÜV)

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Nachstehenden AGB unterwirft sich der Vertragspartner von ADS-Consult,  A.Klawonn und D.Schrammel GbR, nachfolgend ADS-Consult genannt, für die gesamte Geschäftsverbindung. Es gelten ausschließlich die AGB von ADS-Consult. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von ADS-Consult nicht anerkannt und finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist.

2. Vertragsabschluss

Angebote von ADS-Consult erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere stehen sie unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Eine Haftung für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte die Wechselwirkungen mit weiteren Produkten unterliegen, wird ausgeschlossen.

Der Vertrag mit ADS-Consult kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Zur Wahrung der Schriftform bei Bestandskunden reicht E-Mail oder Fax aus.

Gegenüber Nichtkaufleuten, bei denen eine Einbeziehung dieser AGB nach § 305 BGB geboten ist, stellt die schriftliche Auftragsbestätigung verbunden mit den AGB ein neues Angebot seitens ADS-Consult dar. Soweit innerhalb sieben Tagen keine Reaktion erfolgt, wird in der Annahme der Ware die Bestätigung des Annahmewillens gesehen. Auf den Zugang einer Annahmeerklärung wird verzichtet, § 151 BGB.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Netzplänen, Sicherheitskonzepten und technischen Darstellungen und Erläuterungen behält sich ADS-Consult alle Rechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ADS-Consult weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

3. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.

Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z.B. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), die ADS-Consult nicht zu vertreten hat, berechtigen ADS-Consult zur Verlängerung der Lieferfrist oder, falls notwendig, zu dem Rücktritt von dem gesamten Auftrag.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ADS-Consult. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Befriedigung jeglicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Käufer darf den gelieferten Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Rechte Dritter, die die Vorbehaltware ergreifen könnten, sind ADS-Consult vor der Lieferung mitzuteilen.

5. Preis

Im Verkehr mit Nichtkaufleuten berechnet ADS-Consult den vereinbarten Preis, sofern der Liefertermin nicht mehr als drei Monate nach der Bestellung liegt.

Preisvereinbarungen mit Geschäftskunden verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Alle Preise ohne besondere Kennzeichnung verstehen sich in Euro und gelten ab Lager ohne Dienstleistung, Verpackung, Transport und Versicherung.

6. Zahlung

Rechnungen werden sofort mit Erhalt der Ware fällig.

Bis zum vollständigen Zahlungseingang auf dem Konto von ADS-Consult besteht auch der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 4) voll umfänglich fort.

Verzug tritt mit Mahnung, spätestens jedoch am 30. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.

7. Mängelgewährleistung

Die Verjährungsfrist für die gesetzliche Sachmängelgewährleistung wird durch ADS-Consult für gewerbliche Kunden auf ein Jahr beschränkt. Lieferungen sind nach dem Empfang sofort zu untersuchen. Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Offenkundige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit versäumt, ist die Gewährleistung für sie ausgeschlossen.

Beschädigungen der Verpackung oder der Liefersache sind dem Transporteur anzuzeigen und von ihm bestätigen zu lassen. Zudem ist die Beschädigung bei ADS-Consult binnen vier Tage anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind bei Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverzüglich anzuzeigen.

Mangelhafte Lieferungen (terminlicher oder mengenmäßiger Natur) sind ADS-Consult unverzüglich nach Erkennen anzuzeigen. Auf die Untersuchungspflicht der gelieferten Ware wird hingewiesen.

ADS-Consult übernimmt bei der vom Kunden getroffenen Auswahl (Built to Order) keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software und/oder Hardware den Anforderungen des Kunden genügen und die Produkte wie vom Kunden gewünscht zusammenarbeiten. Dienstleistungen wie Installationen und/oder Konfigurationen werden von ADS-Consult grundsätzlich nicht geschuldet und sind gesondert zu vergüten.

Liegt ein Mangel an der Kaufsache vor, steht ADS-Consult ein Recht auf Nacherfüllung zu. Dies kann nach Wahl von ADS-Consult durch Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen. ADS-Consult kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Nachbesserung erfolgt am Geschäftssitz von ADS-Consult. Davon abweichender Service vor Ort findet nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung statt.

Nach zweimaligem Scheitern der Nachbesserung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung durch ADS-Consult innerhalb der einjährigen, bei privaten Endkunden zweijährigen Verjährungsfrist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber ADS-Consult herabsetzen (mindern). Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Herstellergarantie kann je nach Kaufgegenstand und vollkommen unabhängig von ADS-Consult die Sachmängelgewährleistungsfrist überdauern. In Garantiefragen nach Ablauf der Sachmängelgewährleistungsfrist hat sich der Kunde direkt unter Vorlage der Rechnung des Kaufgegenstandes an den jeweiligen Hersteller zu wenden.

8. Rücknahmepflicht

ADS-Consult wird durch den Kunden von seiner Rücknahmepflicht gem. § 10 Abs. 2 ElektroG freigestellt. Dies gilt auch für damit in Zusammenhang stehende Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gem. den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

9. Haftungsmaßstab

ADS-Consult haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen. Die Haftung für leichte und, soweit gesetzlich zulässig, für mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.

10. Haftungsauschluss

Der Nichterhalt einer Sendung ist ADS-Consult binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung oder Kenntnis von der Absendung anzuzeigen. Die Nichtanzeige schließt die Haftung von ADS-Consult aus.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Geschäftssitz Reutlingen.

12. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen (Individualabreden) bedürfen der Schriftform. 

 

Reutlingen, 13. November 2009