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EDV-Sachverständigenbüro - IT Unternehmensberatung - Datenschutzbeauftragte (TÜV)

 

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Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

Seit 2004 ist die Schonfrist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten abgelaufen und seit 2010 wurden die Strafen für Verstöße drastisch erhöht und die Aufsichtsbehörden stocken Personal zur Kontrolle auf. Dies sind klare Anzeichen dafür, dass Datenschutzverstöße einen höheren Stellenwert bekommen.
 

Seit dem 28.05.2018 ist die bereits 2016 beschlossene EU-DSGVO in Kraft getreten. Trotzdem hat kaum ein Unternehmen frühzeitig die DSGVO umgesetzt. Die Behörden haben jetzt ihr Personal drastisch erhöht und die Beweislastumkehr ist da.
Die führt zu folgender Frage:
 

Datenschutz, Last oder Chance?

Neben dem Gewerkschaftsführer gehört der Datenschutzbeauftragte zu den unbeliebtesten Menschen im Betrieb, da ihnen nachgesagt wird, sie würden den Fortschritt aufhalten und am liebsten die Technologie verbannen.

Datenschutzbeauftragte sorgen in Betrieben im ersten Schritt dafür, dass personenbezogene Daten nicht an die falschen Stellen geraten und schützen so die Privatsphäre der Mitarbeiter. Da dieser Datenschutz aber nicht an den anderen Daten im Unternehmen halt macht, sorgen sie mit ihrer Arbeit dafür, dass auch das Firmenwissen im Unternehmen bleibt und nicht in andere Firmen oder Staaten abwandert.

Psychologisch gesehen vermitteln Datenschutzbeauftragte auch ein Stück Sicherheit für die Mitarbeiter in den Unternehmen und können so zu einem besseren Betriebsklima beitragen. Aufgrund ihrer Arbeit entstehen Richtlinien zur Unternehmenssicherheit und klare Anweisungen für die Mitarbeiter, wie im Unternehmen mit Daten verfahren wird. Unsicherheiten, und Grauzonen verschwinden und schaffen Stabilität und Sicherheit im Unternehmen.